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Kinder haften ?

Zahlen Kinder für ihre Eltern ?

Stellt das Sozialamt die Bedürftigkeit fest und erbringt Leistungen, haften Kinder dem Grunde nach für ihre Eltern. Das Sozialamt ist berchtigt , die unterhaltsberechtigten Kinder jederzeit zur Zahlung zu verpflichten. Dies auch gegen des Willen des unterhaltsberechtigten Elternteils, der in der Regel die Kinder nicht belasten will.

Allerdings können die Kinder nur dann zum Elternunterhalt verpflichtet werden, wenn sie selbst genügend verdienen.Grundsätzlich gilt , dass einem unterhaltspflichtigen z.B. alleinstehenden Kind zumindest 1.600 Euro von seinem monatlichen Nettoeonkommen bleiben muss.

 

Quelle cash online www.cash-online.de

 

 


Was passiert mit dem Eigenheim ?

Kommt ein Eigenheim in´s Spiel, wird die rechtliche Lage komplizierter. Die selbstgenutze Immobilie darf in der regel nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Handelt es sich aber um eine sehr hochwertige Immobilie, gilt diese Regel nicht mehr generell.

Immobilien werden häufig beretis zu Lebzeiten an die Erben verschenkt und der Erblasser behält sich ein lebenslanges Wohnrecht vor. Erfolgte die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Eintritt der Bedürftigkeit, ist diese noch nicht sicher und eine Rückfoderung wegen des Schenkens in Höhe des Wertes der Schenkung ist möglich.Das Sozialamt kann somit die Kapitalisierung, d.h. einen finanziellen Ausgleich des Wohnrechtes fordern, bis hin zur der Konsequenz dass die Immobilie verkauft werden muss.

 Tip!

Ein Gang zum Fachanwalt für Familienrecht oder Sozialrecht ist anzuraten.

 

Quelle Finanznachrichten auf cash-online  www.cash-online.de