Über Abwesenheit informieren

Über Abwesenheit informieren

125.000 Einbruchsversuche zählt die Polizei in Deutschland jährlich – mit Häufung in den Urlaubsmonaten. Wer länger auf Reisen ist, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Natürlich haftet die Hausratversicherung auch dann für Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag, wenn man nicht zu hause ist. Wer die eigenen vier Wände allerdings für länger als 60 Tage verlässt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn er den Versicherer zuvor nicht über die Abwesenheit informiert. Das gilt übrigens auch dann, wenn nur einzelne Gebäude oder Gebäudeteile eines Anwesens länger als zwei Monate leer stehen. Der Hausratversicherer behält sich in der Regel vor, das durch die lange Abwesenheit erhöhte Risiko zu prüfen. Er entscheidet dann im Einzelfall, ob die Gefahrerhöhung – eventuell gegen angemessenen Mehrbeitrag – in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden kann. Als Versicherter kann man die Gefahren schon im Vorfeld minimieren: Bei längerem Verreisen alle Türen vollständig abschließen, Wasserzuflüsse abdrehen, keine Fenster gekippt lassen. Alle Elektrogeräte vom Stromnetz trennen, die nicht wie etwa ein Kühlschrank weiterlaufen sollen. Post und Zeitung abbestellen oder den Nachbarn um regelmäßige Leerung bitten – volle Briefkästen sind eine Einladung für Einbrecher. Einfach aber wirksam: Per Zeitschaltuhr, die es für wenige Euro im Baumarkt gibt, einzelne Lampen in Wohnräumen abends stundenweise anschalten, damit das Haus bewohnt erscheint. Wertsachen wie Schmuck, Edelmetall oder Bargeld gehören ohnehin in den Banktresor - im Hausratschutz sind sie grundsätzlich nur bis zu einer bestimmten Grenze abgesichert, oft bis 20 oder 30 Prozent der gesamten Versicherungssumme.



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